FL Beratung

HAFTUNGSRISIKO

Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung

Hierüber sind Personen- und Sachschäden versichert, die Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit gegenüber Dritten verursachen. Wichtig sind jedoch auch die Funktionen der Prüfung von Ansprüchen und die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen (passiver Rechtsschutz), die Ihnen gegenüber erhoben werden.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

In der Funktionsweise ist diese wie die Betriebshaftpflichtversicherung zu sehen, nur dass hier reine Vermögensschäden (nicht aus einem Personen- oder Sachschaden resultierend) versichert sind.
Wenn Sie in einem beratenden (z. B. Rechtsanwalt, Dienstleister) oder planenden (z. B. Ingenieure) Beruf tätig sind, ist dieser Versicherungsschutz von entscheidender Bedeutung.

Rechtsschutzversicherung

Neben einem Schadenersatzanspruch gegen Sie kann es auch anderweitig zu Konflikten kommen (Streit mit einem Mitarbeiter, dem Finanzamt, im Straßenverkehr etc.). Entsprechende Anwalts- und Gerichtskosten können über eine Rechtsschutzversicherung abgesichert werden.

Strafrechtsschutz

Im beruflichen Umfeld unterliegen Sie einer Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen (Steuerrecht, Unfallverhütungsvorschriften etc.). Häufig genügt bereits ein Verdacht zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Die Kosten für ein solches Verfahren und die Verteidigung sind in der Regel sehr hoch und über eine allgemeine Rechtsschutzversicherung nicht abgedeckt. Hierfür muss eine Strafrechtsschutzpolice abgeschlossen werden.